Die Europäische Union gibt hohe Ziele in Bezug auf den Klimaschutz vor, welche bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen.
Wir sprechen auch von den 20/20/20-Zielen, die im Vergleich zu 1990 auf 20% mehr Nutzung von erneuerbaren Energien setzen, gleichzeitig aber den Primärenergieeinsatz um 20% und den CO2-Ausstoß um 20% reduzieren sollen.
Um diese Ziele erreichen zu können, wurde die ErP-Richtlinie verabschiedet. Produkte werden dabei neu klassifiziert und in neue Energieklassen eingestuft. Durch diese Richtlinie wird ein politisches Instrument geschaffen, Ressourcen-schonende und Energie-effiziente Produktgestaltungen zu unterstützen.
Mit Beginn des Jahre 2013 treten Bestimmungen, geregelt in der Durchführungsverordnung (EU) 206/2012, in Kraft, die die Anforderungen der ErP-Richtlinie 2009/125 EG für Raumklimageräte bis zu 12 kW Kälteleistung umsetzt.